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Schornsteinfeger Otto

  

Fachkraft für Rauchwarnmelder

Gebäudeenergieberater  (HWK)
Ihr Partner für Umwelt, Energie & Sicherheit

 

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Dachhausschau nach § BGB 823

defekte Schornsteineinfassung

Dachschau im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht

 

Da der Eigentümer eines Gebäudes in der Regel eher selten die Dachfläche seines Gebäudes betritt und ihm teilweise auch die Sachkunde dafür fehlt wo sich Mängelquellen auf der Dachfläche verbergen ist es sinnvoll einmal jährlich eine Dachschau von einem sachkundigen Fachmann durchführen zu lassen. Gerade bei Satteldächer ist die Gefahr von herunterfallenden Dachpfanne, Mauerwerk von Schornsteinen oder sonstigen Dingen wie z.B. Antennenanlagen groß. Aber auch auf Flachdachflächen auf denen heute auch teilweise Dachterrassen eingerichtet sind befinden sich vom alten Liegestuhl bis hin zum leeren Bitumeneimer der letzten Dachreparatur teilweise jede Menge Dinge die bei einem Sturm von der Dachfläche geweht werden können und dann zur Gefahr für Passanten und Sachwerten werden.








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